KATEGORIEN |
ALTERSGRUPPE |
BEITRAG 2023 |
STANDARD-MITGLIEDSCHAFT |
JG 1959 bis 1995 |
€ 66,00 |
ERMÄSSIGTE BEITRÄGE: |
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EHEPARTNER:IN/LEBENSPARTNER:IN |
gilt nur innerhalb einer Sektion |
€ 52,00 |
JUNIOR:IN/STUDENT:IN |
JG 1996 bis 2004 |
€ 52,00 |
SENIOREN |
JG 1958 und älter |
€ 52,00 |
KINDER UND JUGENDLICHE |
JG 2005 und jünger |
€ 30,00 |
FAMILIENMITGLIEDSCHAFT: |
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ELTERN + KIND(ER) |
Kind(er) bis 18 bzw. |
€ 118,00 |
ALLEINERZIEHER:IN + KIND(ER) |
Kind(er) bis 18 bzw. |
€ 66,00 |
GASTMITGLIED |
Hauptmitgliedschaft bei anderer |
€ 28,00 |
MENSCHEN MIT BEEINTRÄCHTIGUNG |
mind. 50 % mit Nachweis |
€ 30,00 |
Unter folgenden Voraussetzungen können Sie beitragsfreies Mitglied werden:
Für Kinder und Jugendliche in Ausbildung (Lehrlinge, Zivil- und Präsenzdiener, Studierende) ist die Mitgliedschaft mit vollem Versicherungsschutz bis 27 Jahre kostenlos, wenn beide Elternteile Alpenvereinsmitglieder sind.
Dies gilt auch für Kinder von Alleinerzieher:innen.
Voraussetzung ist, dass alle Familienmitglieder derselben Sektion angehören.
Die Beitragsfreiheit ist dann nicht mehr gegeben, wenn ein beitragsfreies Mitglied (Junior:in/Student:in) eine Ehe oder Lebensgemeinschaft eingeht.
Für Jugendliche ab dem 19. Lebensjahr muss ein Ausbildungsnachweis an die Sektion übermittelt werden, damit die Beitragsfreiheit gegeben ist.
Ab dem Stichtag 1. September eines Jahres können Interessent:innen die Alpenvereins-Mitgliedschaft für den Rest des Kalenderjahres kostenlos in Anspruch nehmen, wenn bei Eintritt der Mitgliedsbeitrag für das darauf folgende Vereinsjahr bezahlt wird. Analog dazu gilt die beitragsfreie Mitgliedschaft auch für Kinder im Sinne der „Familienermäßigung“.
Die Mitgliedschaft wird auf unbestimmte Dauer abgeschlossen. Eine schriftliche Kündigung der Mitgliedschaft für das Folgejahr ist bis zum 31. Oktober erforderlich. Eine Nichteinzahlung des Beitrages gilt nicht als Kündigung.