Durch Erteilung der Einzugsermächtigung erfolgt die Abbuchung des Mitgliedsbeitrages für das aktuelle Kalenderjahr innerhalb von zwei Wochen. Sie sind aber dennoch bereits ab morgen 00:00 Uhr über den Alpenverein versichert. Die volle Mitgliedschaft startet, wenn der Mitgliedsbeitrag beim Alpenverein eingelangt ist.
Sie haben das Recht, innerhalb von 56 Kalendertagen ab Einziehung ohne Angabe von Gründen die Rückbuchung bei Ihrer Bank zu veranlassen. Durch Erteilung der Einzugsermächtigung wird Ihr jährlicher Mitgliedsbeitrag (bis auf Widerruf) Anfang Jänner eines jeden Kalenderjahres von Ihrem Konto abgebucht.
Ihre Mitgliedschaft verlängert sich automatisch. Wenn Sie das nicht möchten, kann die Mitgliedschaft jederzeit unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von zwei Monaten - also bis zum 31.10. schriftlich gekündigt werden.
Einziehungsaufträge können aus dem gesamten SEPA-Zahlungsraum mit Ausnahme von Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Großbritannien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Niederlande, Norwegen, Polen, Rumänien, Schweden, Schweiz, Slowakische Republik, Slowenien, Tschechische Republik und Ungarn abgeschlossen werden.